Ratifikation

Die Ratifikation oder Ratifizierung (Substantivierung von ratifizieren; von lateinisch ratus, „berechnet, gültig, rechtskräftig“, und facere, „machen, tun“)[1] ist ein juristischer Fachbegriff, der die völkerrechtlich verbindliche Erklärung der Bestätigung eines zuvor abgeschlossenen, d. h. unterzeichneten völkerrechtlichen Vertrages durch die Vertragsparteien bezeichnet. Sie ist regelmäßig die bestätigende Handlung durch das Staatsoberhaupt nach Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften.[2]

In Abhängigkeit vom Zeitpunkt dieser Handlung (meist das Hinterlegen der Ratifikationsurkunde) wird ein völkerrechtlicher Vertrag rechtskräftig und verbindlich, zum Beispiel drei Monate nach Hinterlegung der fünften Ratifikations-, Annahme- oder Beitrittsurkunde.[3]

  1. ratifizieren. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 13. Oktober 2019
  2. Duden-Wissensnetz deutsche Sprache
  3. Vgl. Artikel 11 Abs. 1 des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger.

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